| Unfall - Was tun ? |
| Unfallhilfe |
| 1. Unfallstelle sichern Nach einem Verkehrsunfall halten Sie an und stellen den Motor ab. Schalten Sie unverzüglich die Warnblinklichter ein und ziehen eine Warnweste an. Steigen Sie vorsichtig unter Beachtung anderer Verkehrsteilnehmer aus und stellen ein Warndreieck auf. Das Warndreieck sollte in Abhängigkeit der am Aufstellort gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 100 m und 250 m stehen. Nehmen Sie eventuell Hilfe von freiwilligen Helfern in Anspruch, die den nachfolgenden Verkehr warnen und gegebenenfalls regeln. Insbesondere Kinder oder unverletzte Personen, die keine Hilfe leisten können, sollten sich nicht auf der Fahrbahn bzw. im Fahrzeug aufhalten. Auf Autobahnen sollten sich diese Personen unverzüglich hinter die Leitblanke begeben. Kommt es ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen zu einem Folgeunfall, muss mit Einbußen beim Versicherungsschutz bzw. mit der Anrechnung einer Teilschuld gerechnet werden! |
| 2. Hilfe leisten Wenn erforderlich leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe. Sofern es der Zustand der verletzten Person zulässt, sollte auch diese aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. |
| 3. Hilfe holen Rufen Sie, sofern notwendig, die Polizei oder bitten Sie Andere dies für Sie zu tun. Auf den Autobahnen stehen Ihnen zusätzlich Notrufsäulen zur Verfügung, von denen aus Ihr genauer Standort gleich ermittelt werden kann. Sie sollten bei dem Notruf folgende Fragen beantworten:
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| 4. Bleiben Sie am Unfallort Betreuen Sie ggf. bis zum Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr verletzte Personen. Sollte es sich bei dem Verkehrsunfall "nur" um einen Parkrämpler handeln und der Fahrer des beschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort sein, warten Sie eine angemessene Zeit (Richtwert: 1 Stunden) und hinterlassen Sie Name und Adresse. |
| 5. Schadensmeldung vorbereiten Tauschen Sie mit dem Unfallgegner notwendige Daten für die Schadensregulierung aus. Nutzen Sie hierzu den standardisierten Europäischen Unfallbericht. Diesen können Sie hier kostenfrei herunterladen. |
| Was Sie außerdem noch beachten sollten: Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner noch von der Polizei oder von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu nachteiligen Aussagen oder Verhaltensweisen drängen. Denn der Unfallgegner und dessen Versicherung können aus naheliegenden Gründen keine unabhängigen Ratgeber sein. Unabhängig vom fahrbereiten und betriebssicheren Zustand Ihres Fahrzeuges, benachrichtigen Sie uns so schnell wie möglich, im Idealfall noch vom Unfallort. |