| Winterreifenpflicht |
| Die neue Winterreifenpflicht ist beschlossen ! |
Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee künftig eine Winterreifen-Pflicht. Diese besteht laut StVO künftig "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Bisher wurde in der StVO nur eine geeignete, an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung gefordert. Als Winterreifen gelten künftig Reifen mit M+S-Kennung und Schneesymbol, d. h. Winterreifen und Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennung. Das entsprechende Symbol ist auf den Seiten- flächen der Reifen erkennbar. Diese haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet. Den Zeitraum, in dem die Winterreifen montiert sein sollen, legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. In der Praxis empfiehlt der ADAC Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen ab einer Temperatur unter 7°C. Ab einer Profiltiefe von nur noch drei Millimetern sollten die Pneus ausgemustert werden. Erwischt die Polizei einen Autofahrer ohne geeignete Winterreifen, werden künftig 40 Euro fällig. Wird dadurch auch noch der Verkehr behindert, muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg ge- rechnet werden. |